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Rechtssammlung

1.  Allgemeines Zivilrecht

1.5.  Schuldrecht

1.5.3.  Gesetze und Verordnungen

1.5.3.1.  Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz

Die EU-Richtlinie 1999/44/EG "zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter" hat unseren Gesetzgeber dazu verpflichtet, das Gewährleistungsrecht des ABGB grundlegend zu novellieren. Mit dem GewRÄG BGBl I 2001/48 löst er diese Verpflichtung - hoffentlich nicht nur zur Befriedigung bürokratischer Beschäftigungstriebe, sondern auch zum Wohle der Rechtsunterworfenen - ein. Wirksam seit 01.01.2002 auf Verträge, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden (Artikel IV BGBl I 2001/48).

Literatur dazu: Welser, Das neue Gewährleistungsrecht, ecolex 2001, 420; Kletecka, Gewährleistung neu - Überblick und Schlaglichter, RdW 2001/653; Reischauer, Das neuer Gewährleistungsrecht und seine schadenersatzrechtlichen Folgen, JBl 2002, 137; Casey-Rudorfer, Einfluß der neuen Gewährleistungsregeln auf die Rückstellungsbildung?, SWK 2002, 453; Bollenberger, Das neue Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung, RdW 2002/636, Kletecka, Der geringfügige Mangel, RdW 2003/537, 612; Bydlinski,  Neues zum neuen Gewährleistungsrecht, JBl 2005, 681. [830]

 


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