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Rechtssammlung

1.  Allgemeines Zivilrecht

1.5.  Schuldrecht

1.5.2.  Konsumentenschutz

1.5.2.5.  Kostenschätzung eines Werkunternehmers

Auch "unverbindliche" Kostenschätzungen eines Werkunternehmers werden verbindlich, wenn er den Werkbesteller nicht rechtzeitig vor einer beträchtlichen Kostenüberschreitung warnt. Auch die bloße Mitteilung, die geschätzten Kosten nicht einhalten zu können, reicht noch nicht aus, um den Anspruch auf die Mehrkosten zu erwerben: OGH 21.10.1998, 9 Ob 201/98v; RdW 1999, 74 (Bauunternehmer). Siehe dazu Iro in RdW 1999, 57 .

Das gilt auch für Kostenschätzungen von Rechtsanwälten: OGH 15.12.2009, 1 Ob 219/09a, Zak 2010/111, 75 = RdW 2010/237, 221 = ecolex 2010/147, 443 = JBl 2010, 298 = EvBl 2010/88, 603.

Zur Frage, wie Preisangaben allgemein zu verstehen sind und wer das Risiko einer falschen Einschätzung der Steuerlasten trägt, siehe Thunhart, Brutto- und Nettopreise im Zivilrecht, RdW 2003/467, 548. [213]

 


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